Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4415
OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02 (1) (https://dejure.org/2003,4415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2003 - 5 UF 200/02 (1) (https://dejure.org/2003,4415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2003 - 5 UF 200/02 (1) (https://dejure.org/2003,4415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Anschlussberufung ; Zulässigkeit einer Anschlussberufung nach Fristablauf ; Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung; Anspruch auf Aufstockungsunterhalt; Beschleunigung und Konzentration des ...

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2
    Einlegung der Anschlussberufung nach Fristablauf bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Abänderungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familien- und Erbrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02
    Die Antragsgegnerin traf zwar die Obliegenheit, beim Verkauf der Immobilien nicht leichtfertig auf einen erzielbaren höheren Erlös zu verzichten und dadurch ihre unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit zu erhöhen (vgl. etwa BGH NJW 2001, 1789, 1791).
  • OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02
    Die Antragstellerin macht zu Recht geltend, dass der hierin enthaltene Steuerabzug für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs nicht ausreicht, um den vom Arbeitgeber gewährten Gebrauchsvorteil angemessen zu erfassen (vgl. etwa OLG München FamRZ 1999, 1350, 1351; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rdnr. 717).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines1 Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Koblenz, 17.11.1987 - 11 UF 1546/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines1 Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03

    Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen

    Fälle der streitgegenstandsverändernden Anschlussberufung, in denen das zugrundeliegende Ereignis nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eintritt, müssen daher aus dem Anwendungsbereich von § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgenommen bleiben, weil sie vom Zweck der Vorschrift nicht erfasst werden (OLG Zweibrücken NJOZ 2004, 711 zu § 323 ZPO; Piekenbrock MDR 2002, 657, 676; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rn. 370).
  • OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus

    Aus dem Gesetzentwurf (BT.-Drs. 15/3482, 18) ergibt sich ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nur die Berücksichtigung nachträglich eingetretener Änderungen nach Maßgabe von § 323 ZPO und nicht die unbefristete Geltendmachung eines anderen - höheren oder niedrigeren - Leistungsanspruchs auf der Grundlage des bereits vom Erstgericht beurteilten Sachverhalts im Blick hatte (ebenso Musielak/Ball, ZPO , 5. Aufl., Rn 11; offenbar auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO , 26. Aufl., Rn 10 unter Hinweis auf Born NJW 2005, 3038; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO , 28. Aufl., Rn 10, jeweils zu § 524 ZPO ; siehe bereits zur alten Gesetzesfassung OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1048 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4258
OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.09.2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. September 2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachträglich eingetretene tatsächliche Veränderung in einem noch laufenden Berufungsverfahren; Selbstständige Abänderungsklage; Auswirkung der Befristung der Anschlussberufung auf die Frist zur Einlegung des Anschlussrechtsmittels

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2
    Zur Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist in einem noch laufenden Berufungsverfahren wegen eingetretener tatsächlicher Veränderungen

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 454 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Koblenz, 17.11.1987 - 11 UF 1546/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 649/06

    Anschlussberufung; Ehegattenunterhalt: Zulässigkeit einer Anschlussberufung nach

    Die Frage, ob die Monatsfrist nach § 524 Abs. 2 ZPO für alle Fälle der Verurteilung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gilt oder nur für solche Sachverhalte, die unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO in das Verfahren eingeführt werden können, ist allerdings streitig (für eine einschränkende Auslegung: Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rn. 11; Born, NJW 2005, 3038, 3040 m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 für die Rechtslage nach dem ZPO-RG; nicht einschränkend: Klinkhammer FF 2006, 95, 97; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 524 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 524 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07

    Zulässigkeit der unbefristeten Anschlussberufung bei Verurteilung zu zukünftig

    Auf die gegen diese starre Regelung vielfach geäußerte Kritik (vgl. z.B. Born, FamRZ 2003, 1245 ff, 1248; zu "Reparatur"-Versuchen der Rechtsprechung vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 ) hat der Gesetzgeber im Justizmodernisierungsgesetz mit der jetzt geltenden Neufassung des § 524 ZPO reagiert.
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